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Kostenübernahme durch die Pflegekasse: So funktioniert dein Antragsweg!

Kostenübernahme

Zeitkompass Watch ist offiziell als Pflegehilfsmittel gelistet (HMV-Nr. 52.40.05.0011). Das bedeutet: Die Kosten können von der Pflegekasse übernommen werden. Wie das konkret abläuft, und was du dafür tun musst, erklären wir hier, Schritt für Schritt.

Zeitkompass Watch mit GKV-Kostenübernahme ab Pflegegrad 1

Wann besteht Anspruch?

Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ist der vorhanden, gibt es zwei Wege zur Kostenübernahme:

Weg 1: Über die Pflegeberatung
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine anerkannte Pflegefachkraft machen lassen, zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder den Medizinischen Dienst. Bei diesem Besuch kann Zeitkompass Watch aktiv empfohlen und direkt im Rahmen der Beratung beantragt werden.

Weg 2: Direktantrag bei der Pflegekasse
Alternativ ist ein Antrag direkt bei der eigenen Pflegekasse möglich, mit einer ärztlichen Verordnung, ggf. begleitet durch eine unterstützende UK-Fachstelle.

Welcher der beiden Wege zu dir passt, hängt von deiner individuellen Situation ab, vor allem davon, wann die nächste Pflegeberatung ansteht und bei welcher Kasse du versichert bist. Genau deshalb ist der erste Schritt für dich ganz einfach: Uns kurz ein paar Details mitteilen, damit wir dir den passenden Weg empfehlen können.

Dein Antragsweg in drei Schritten

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Jetzt

Antrag anstoßen

2 Minuten · Link in Bio

Du gibst deine E-Mail-Adresse an und beantwortest ein paar Basisfragen: Ist ein Pflegegrad vorhanden, und bei welcher Kasse bist du versichert. Das ist der Auftakt für alles Weitere, mehr brauchen wir an dieser Stelle noch nicht von dir.

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Wir melden uns

Kurze Rückfragen

Angaben zur Person & Situation

Auf Basis deiner Angaben melden wir uns bei dir mit ein paar gezielten Rückfragen, unter anderem, wann deine nächste Pflegeberatung ansteht. Zusammen mit weiteren Details zu deiner individuellen Situation empfehlen wir dir daraufhin den passenden Weg: Weg 1 über die Pflegeberatung oder Weg 2 als Direktantrag.

Dabei bekommst du von uns direkt alle Informationen, die du für den nächsten Schritt brauchst: welche Details auf die ärztliche Verordnung gehören, und welche Formulare für die Pflegeberatung vorbereitet werden sollten. Du stehst an keiner Stelle allein da und musst selbst herausfinden, was wohin gehört.

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Persönlich

Dein Antragsweg

Wir zeigen dir genau, wie du vorgehst

Jetzt geht es an die Umsetzung. Zunächst holst du die Verordnung bzw. Empfehlung ein, je nachdem, welcher Weg für dich der richtige ist: entweder über die Pflegefachkraft im Rahmen der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, oder über deinen Arzt.

Sobald das Rezept vorliegt, meldest du dich kurz bei uns. Wir vervollständigen daraufhin die Antragsdokumente für dich und vermitteln dich an einen passenden Versorgungspartner in deiner Nähe.

Jetzt starten

Du möchtest den Antragsprozess anstoßen? Trag dich hier ein.

Jetzt Antrag starten

Häufige Fragen

Nein, das ist nicht notwendig. Die Auslieferung der Watch erfolgt entweder per Post oder persönlich durch den Versorgungspartner. Alle unsere Versorgungspartner findest du hier.

Sobald der Versorgungspartner die Antragsdokumente an die Kasse übermittelt hat, hat die Kasse eine gesetzliche Frist von drei Wochen für eine Rückmeldung.

Zeitkompass Watch ist als Pflegehilfsmittel gelistet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie mindestens eine der folgenden Indikationen:

  • Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich zeitlich zu orientieren
  • Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Tagesstrukturierung
  • Beeinträchtigungen bei der Erinnerungsfähigkeit
  • Beeinträchtigung der Fähigkeit, alltägliche Handlungen ohne fortlaufende, handlungsbegleitende Erinnerungen selbstständig zu initiieren, fortzuführen und abzuschließen, auch wenn die Handlung als solche beherrscht wird
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