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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen zur Zeitkompass Tablet App

Präambel

Die INCLUSYS UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Wendt, Alexander Kuon und Miriam Oswald, Rückertstraße 2, 97072 Würzburg (im Folgenden „INCLUSYS“ genannt), betreibt unter dem Namen „Zeitkompass“ eine mobile Applikation (Tablet-Applikation; fortan: App). Die App bietet symbolbasierte Tages- und Wochenpläne für ihre Nutzer:innen. Diese können, ähnlich wie in einem Kalender, Aktivitäten erstellen, um einen visuellen Überblick über die täglichen und wöchentlichen Aktivitäten zu erhalten. Der Zweck der App ist es, Nutzer:innen, die Schwierigkeiten mit herkömmlichen Kalendern oder Tagesplänen haben, eine verständlichere Alternative zu bieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Aktivitäten des Tages per Touch mittels Text-zu-Sprache vorlesen zu lassen. Zudem bietet die App Erinnerungsfunktionen für die geplanten Aktivitäten.

Die App verfolgt explizit keinerlei medizinische oder therapeutische Zwecke. Es handelt sich bei der App daher nicht um ein medizinisches Produkt und die App kann solche nicht ersetzen.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen INCLUSYS und der jeweiligen Nutzer:in im Zusammenhang mit der oben bezeichneten App und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer:in werden nicht anerkannt, es sei denn, INCLUSYS hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

  2. Sie gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften; folgende Regelungen, die sich auf Unternehmer:innen beziehen, gelten ebenso für juristische Personen des öffentlichen Rechts). Verbraucher:in im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die die App zu einem Zweck nutzt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Nutzung der App im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die Nutzungsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Nutzungsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

  4. Alle Preise sind Brutto Euro-Preise.

  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

      a) individuelle Vereinbarungen

      b) diese Nutzungsbedingungen

      c) die gesetzlichen Regelungen

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen INCLUSYS und der jeweiligen Nutzer:in über die Nutzung der App kommt wie folgt zustande: INCLUSYS bietet ihre App in den entsprechenden App-Stores (Google Play Store / Apple App Store) zum Download an (Angebot). Der Vertragsschluss kommt zustande, indem die Nutzer:in in ihrem jeweiligen App-Store (Google Play Store / Apple App Store) durch Betätigen des Buttons „Installieren“ (oder eine ähnliche Formulierung, durch die ausdrücklich der Vertragsabschluss bestätigt wird), die App herunterlädt (Annahme).

  2. Die Nutzer:in kann diese Nutzungsbedingungen anschließend jederzeit nach Vertragsschluss über das Menü der App aufrufen.

  3. INCLUSYS beginnt mit der vereinbarten Leistung in dem Zeitpunkt des Herunterladens und Installierens der App. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem INCLUSYS unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung der Nutzer:in i. S. d. § 5 dieser Nutzungsbedingungen gegeben.

§ 3 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von INCLUSYS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen App-Store, auf der Webseite https://inclusys.de vor Vertragsschluss und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. INCLUSYS schuldet insbesondere die Überlassung der jeweils in den Beschreibungen in dem App-Store oder auf der Webseite https://inclusys.de vor Vertragsschluss näher bezeichneten App. INCLUSYS stellt der Nutzer:in die vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung auf tauglichen Endgeräten zur Verfügung.

  2. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von INCLUSYS ist ein taugliches Endgerät. Für eine vollumfängliche Nutzung der App muss das Endgerät der Nutzer:in dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation verlangt werden. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung zum Download der App und zur Freischaltung der kostenpflichtigen Inhalte unterliegt der alleinigen Verantwortung der Nutzer:in. Diese hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.

  3. INCLUSYS bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn INCLUSYS aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. INCLUSYS kann ohne Mitteilung an die Nutzer:in jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen.

  4. Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

  5. INCLUSYS darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

  6. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von INCLUSYS oder dem Sitz der Nutzer:in, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

  7. Die Nutzer:in wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die erworbene App unverzüglich nach der Installation untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der App. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen INCLUSYS unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt die Nutzer:in die Anzeige, so gilt die App als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

  8. Mängel der App, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. § 3 Absatz 8 nicht feststellbar sind, müssen INCLUSYS unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die App auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten der Nutzer:in

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Pflichten der Nutzer:in ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem jeweiligen App-Store oder auf der Webseite https://inclusys.de vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt die Nutzer:in folgende Leistungen unentgeltlich:

      a) Nutzer:innen sollten stets die neuste Version der App verwenden und zur Verfügung stehende Updates unverzüglich installieren, damit diese immer auf dem neusten technischen Stand läuft. Mit Updates werden die Funktionen und Leistungen der App verbessert, ergänzt, erweitert und mögliche Sicherheitslücken geschlossen.

      b) Die Nutzer:in ist verpflichtet, bei Abschluss des Premium-Abos und im Rahmen der Nutzung der App ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber INCLUSYS unverzüglich mitzuteilen.

      c) Die Nutzer:in ist verpflichtet, die von INCLUSYS bereitgestellte App und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

      d) Die Nutzer:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von INCLUSYS gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.

      e) Die Nutzer:in ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten ihres Nutzerkontos streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten und die zur Nutzung eingeräumten Rechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von INCLUSYS an Dritte weder direkt noch indirekt veräußert noch verschenkt oder verliehen, noch vermietet oder verleast werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist INCLUSYS hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern.

      f) Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist der Nutzer:in untersagt. Sie verpflichtet sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

  2. Verletzt die Nutzer:in die vorliegenden Bestimmungen, so kann INCLUSYS ohne vorherige Ankündigung den Zugriff der Nutzer:in unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für INCLUSYS und ihre Nutzer:innen erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.

  3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber INCLUSYS geltend machen, wird INCLUSYS die Nutzer:in hierüber unverzüglich informieren. Die Nutzer:in, die Unternehmer:in ist, verpflichtet sich, INCLUSYS insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, INCLUSYS bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit INCLUSYS kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 5 Haftung / Gewährleistung

  1. Für etwaige Mängel stehen der Nutzer:in gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher:innen werden die Gewährleistungsrechte durch diese Nutzungsbedingungen nicht beschränkt.

  2. Die Haftung von INCLUSYS für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass INCLUSYS gegenüber der Nutzer:in einen Mangel arglistig verschweigt. Die Nutzer:in hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch INCLUSYS.

  3. Die Nutzer:in haftet dafür, dass die App und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und lokal gespeichert werden.

  4. INCLUSYS bietet ihre Leistungen nach Maßgabe der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an. Der Nutzer:in ist bewusst, dass es hierbei zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann. INCLUSYS erbringt dabei ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet dabei die branchenübliche Sorgfalt. Die Funktionalität der App richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

  5. INCLUSYS gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % (bei Unternehmer:innen als Nutzer:innen) und 99 % (bei Verbraucher:innen als Nutzer:innen) im Jahresmittel. INCLUSYS haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die App vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % (bei Unternehmer:innen als Nutzer:innen) bzw. 1 % (bei Verbraucher:innen als Nutzer:innen) eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von INCLUSYS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

  6. Für kostenlose Dienste schuldet INCLUSYS keine Mindestverfügbarkeiten für die Erreichbarkeit der App.

  7. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von INCLUSYS zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung der Nutzer:in verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Nutzer:in selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von INCLUSYS ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Die Nutzer:in kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

  8. Die Nutzer:in zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Meldung durch Verbraucher:innen, die auf anderem Wege erfolgt, führt nicht zum Ausschluss etwaiger Rechte. Eine Mängelmeldung muss folgenden Anforderungen genügen:

      a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)

      b) Screenshot der Fehlermeldung

  9. Die Nutzer:in wird INCLUSYS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

  10. Die Nacherfüllung erfolgt, sofern es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt, nach Wahl von INCLUSYS durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer App, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  11. Die Mängelbeseitigung durch INCLUSYS kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an die Nutzer:in, die Unternehmer:in ist, erfolgen.

  12. Solange die Nutzer:in die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist INCLUSYS berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

  13. Eine Selbstvornahme durch die Nutzer:in ist ausgeschlossen.

  14. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von INCLUSYS.

  15. Soweit es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt, ist INCLUSYS innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. INCLUSYS ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

  16. INCLUSYS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  17. Für sonstige Schäden haftet INCLUSYS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

  18. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

  19. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von INCLUSYS.

  20. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Die Nutzer:in erkennt die gewerblichen Schutzrechte von INCLUSYS an. Sämtliche Unterlagen, Materialien, Darstellungen und Inhalte der App von INCLUSYS sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei INCLUSYS, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Soweit nichts anderes geregelt ist, erhält die Nutzer:in das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht beschränkt sich dabei ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der App und der von INCLUSYS zur Verfügung gestellten Inhalte durch die Nutzer:in. Hierzu darf die Nutzer:in die App zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte laden sowie in der Premium-Version die dabei entstehenden Vervielfältigungen der App-Oberfläche auf unbegrenzt vielen Geräten mit dem gleichen Login vornehmen. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, die App und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.

  3. Die Nutzer:in hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich INCLUSYS zu, soweit nach diesen Nutzungsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an die Nutzer:in eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der App und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei INCLUSYS.

  4. INCLUSYS ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

  5. Die Nutzer:in räumt INCLUSYS für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der App von INCLUSYS ein.

§ 7 Höhere Gewalt

INCLUSYS ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von INCLUSYS in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.

  2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 20.09.2024

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